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Grunderwerbsteuer
21.05.2002 (GE 10/02, Seite 621) Karin und Reinhold Schulz haben 1986 etwas ganz Vernünftiges gemacht: Sie haben sich eine Doppelhaushälfte gekauft.
So weit, so gut. Die vom Finanzamt geforderte Grunderwerbsteuer haben sie bezahlt, gegen den Bescheid allerdings Widerspruch eingelegt, weil Gebäude und Grundstück ihrer Ansicht nach keine Einheit bildeten. Das Finanzamt war sich auch nicht sicher, setzte das Verfahren bis zu einer Grundsatzentscheidung des BFH aus und zahlte -oh Wunder - die Grunderwerbsteuer zurück. 1994 war ein Musterverfahren in nämlicher Sache entschieden - die Schulzens erfuhren davon nichts, in ihrer Sache ruhte das Verfahren weiter. Bis jetzt, als das Finanzamt liegengebliebene Fälle durchforstete und dem Ehepaar Schulz einen Bescheid über 5.439 E schickte. Gegenüber der Ursprungsforderung von 3.250 E eine Erhöhung um 2.189 E oder fast 68 %. Das mag - formal - rechtens sein, denn die Finanzämter dürfen 6 % Zinsen verlangen (und müssen dem Steuerpflichtigen im umgekehrten Falle auch soviel bezahlen): Reichlich komisch war allerdings die Begründung des OFD-Sprechers Manfred Becker: Die Schulzens hätten sich ja von dem Geld Telekom-Aktien kaufen und mit deren Verkauf viel Gewinn machen können. Da lachen die Berliner Steuerhühner angesichts des Telekom-Aktienkurses …






