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Makler kritisieren Mietrechtsreform
04.10.2000 (GE 12/2000, 766) Als einseitig und unausgewogen wird auch vom Deutschen Maklertag, der Spitzentagung der deutschen Immobilienwirtschaft, die geplante Reform des Mietvertragsrechts kritisiert. Bedenken werden vom Ring Deutscher Makler in erster Linie gegenüber der geplanten Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 30 auf zukünftig 20 % geäußert. Ein derartiger marktregulierender Eingriff, durch den die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten der Vermieter unangemessen eingeschränkt werden, ist angesichts der erreichten guten Wohnungsversorgung in der Bundesrepublik und der anhaltend entspannten Situation an den Wohnungsmärkten sachlich in keiner Weise begründet, betont der RDM.
Ebenfalls kritisiert der RDM den geplanten Vorrang von Mietspiegeln bei Streitigkeiten über die Angemessenheit einer Mietpreiserhöhung. Diese Rolle dürfe Mietspiegeln nur dann zukommen, wenn sie die Marktverhältnisse korrekt und eindeutig wiedergeben. Hierzu bedürfte es einer nach den Regeln der Statistik wissenschaftlich korrekten Erfassung der Mietspiegeldaten, die jeweils auch die neueste Marktentwicklung miteinbeziehen. Derartige Grundlagen aber fehlen bisher. Um so bedenklicher ist die geplante gesetzlich festgeschriebene Beweiskraft der Mietspiegeldaten.

Ferner spricht sich der RDM gegen die geplante Absenkung der Kostenumlagen nach Modernisierungen von bisher 11 auf zukünftig 9 % aus. Hier handelt es sich um ein falsches Signal angesichts des anhaltend hohen Modernisierungsbedarfs. Weitere Kritikpunkte sieht der RDM in der Erschwernis von Modernisierungsmaßnahmen durch das erweiterte Mitspracherecht, das zukünftig auch Haushaltsmitgliedern des jeweiligen Mieterhaushaltes zustehen soll. Hier werden vor Modernisierungsmaßnahme bürokratische Hemmnisse aufgebaut, die nach aller Erfahrung zum Ausfall von Modernisierungsmaßnahmen führen und auch nicht im Interesse der Mieter sein können.

Schließlich monierte der RDM das geplante asymmetrische Kündigungsrecht.