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Klatsch & Tratsch
März 2014
15.03.2014 (GE 5/14) Andreas Otto, bau- und wohnungspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die
Grünen und Vorsitzender des Bauausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus,
nervt. Weniger uns als den Senator für Stadtentwicklung, Michael Müller,
jedenfalls wenn es um das Thema Asbest geht.
Jüngst brachten Otto und seine Fraktion eine Große Anfrage mit dem provozierenden Titel „Wie lange bleibt Berlin noch Asbesthauptstadt?“ im Abgeordnetenhaus ein, um nach der Diskussion im Plenum wieder feststellen zu können: „Senat verharmlost Asbest-Problem“. Und: „Die Gesundheit der Mieter scheint für die Berliner Landesregierung offenbar zweitrangig zu sein.“ Otto will vom Senat eine Bestandsaufnahme aller Berliner Wohngebäude, einen Sanierungsfahrplan und eine Kennzeichnung der betroffenen Häuser. Aufzustellen wäre also ein Asbestkataster für die über 300.000 Wohngebäude der Stadt – und nicht nur für die, denn unzählige ältere mit „Eternit“ gedeckte Gartenhäuser, Datschen und Garagen wittern seit Jahrzehnten vor sich hin und zerstreuen ihre Faserlast über die ganze Stadt. Wer soll das leisten, wer bezahlen? An dieser Stelle darf man auch einmal darauf hinweisen, dass es sich bei Asbest um einen staatlicherseits zugelassenen Baustoff gehandelt hat. Asbesthaltige Materialien wurden im Wohnungsbau, aber auch in öffentlichen Gebäuden, von den sechziger Jahren an bis Anfang der neunziger Jahre zulässigerweise eingesetzt, finden sich aber auch in Altbauten, die in diesem Zeitraum saniert worden sind. Wenn alle asbestbelasteten Gebäude gekennzeichnet werden mit der auf der Hand liegenden Folge, dass keiner mehr einzieht und alle Bewohner die Gebäude fluchtartig verlassen – wohin dann mit diesen Mietern bei der ständig beschworenen Wohnungsknappheit, einer Klaviatur, auf der die Grünen auch permanent und penetrant spielen? Immerhin sind nach den Ermittlungen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) allein bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften noch 48.000 Wohnungen mit Vinyl-Asbest-Platten ausgestattet. Wohin mit den rund 90.000 Mietern? Natürlich hat Otto darauf keine Antwort, denn in der Opposition kann man bekanntlich alles folgenlos fordern ohne Rücksicht auf Konsequenzen. Mit wachsender Obdachlosigkeit könnte man als Opposition den Senat sogar noch weiter in die Enge drängen. Das Thema Asbest ist zu ernst, als dass man es für den tagespolitischen Kleinkrieg benutzen dürfte – auch nicht als Opposition. Eine Ausbaupflicht für unbeschädigte Asbestplatten gibt es nicht, denn wenn Mieter nicht selbst Hand an verbaute Asbestprodukte anlegen und nicht eigenmächtig bohren, schleifen oder schneiden, sind die damit verbundenen Gefahren relativ gering. Asbest wird erst gefährlich, wenn die gebundenen Fasern freigesetzt werden und in die Raumluft gelangen. Darüber könnte noch besser und gezielter informiert werden. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gehen ebenso wie andere Vermieter mit dem Thema Asbest durchaus verantwortungsvoll um. Dazu gehört auch eine Art Dauerkontakt mit dem Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Die Anforderungen an die Beseitigung von asbesthaltigen Platten und zugehörigem Kleber sind in den vergangenen Jahren ständig verschärft worden. Die Wohnungswirtschaft tut ihr Bestes, um mit dem Problem fertig zu werden – und es ist ja keineswegs das einzige Problem, vor dem die Branche steht. Vielleicht sollte sich Andreas Otto einmal in die Situation des Geschäftsführers einer Wohnungsbaugesellschaft versetzen, der mit ständig steigenden, oft auch unvorhersehbaren Kosten und Anforderungen für den Umgang mit einem Baustoff konfrontiert wird, gegen dessen Einsatz die zuständigen staatlichen Stellen seinerzeit keine Bedenken hatten. So entsteht Staatsverdrossenheit auch.
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Preisfrage: Was haben Klaus Wowereit, Frank Henkel, Michael Müller, Dilek Kolat, Sandra Scheeres, Dr. Ulrich Nußbaum, Mario Czaja, Thomas Heilmann und Cornelia Yzer gemeinsam? Eine – auf der Hand liegende – Antwort lautet: Sie bilden zusammen den Senat von Berlin. Damit enden die Gemeinsamkeiten aber nicht. Jedenfalls nicht aus der Sicht des prominenten Berliner Anwalts und Kunstbesessenen Peter Raue. Aus dessen Sicht gehören die neun Genannten nämlich nicht zu den „denkenden Menschen“. Raues Verdikt über die Berliner Regierungsmannschaft lässt sich bekanntlich nicht mit seiner Jugendlichkeit und Friedrich Schiller entschuldigen („Schnell fertig ist die Jugend mit dem Wort, das schwer sich handhabt wie des Messers Schneide; aus ihrem heißen Kopfe nimmt sie keck der Dinge Maß, die nur sich selber richten“, Wallensteins Tod), denn der Mann hat die 70 schon deutlich überschritten. Aber er ist der Anwalt des früheren Kulturstaatssekretärs André Schmitz und darf schon berufsbedingt zu Übertreibungen neigen. Zudem sind Schmitz und Raue echte Brüder im Geiste, wenn es um die Berliner Kulturlandschaft geht. Gemünzt waren die Worte des Anwalts Raue auf das Rücktrittsgesuch seines Mandanten, der den Regierenden Bürgermeister gebeten hatte, ihn von seinen Aufgaben „zu entbinden“. Wowereit und seine gesamte Senatsmannschaft hatten das als Bitte „um Entlassung“ verstanden – angesichts der steuerrechtlichen Verfehlungen war ein solches Verständnis auch keineswegs fernliegend, zumal Schmitz angekündigt hatte, das ihm eventuell zustehende Übergangsgeld spenden zu wollen. Also entließ der Berliner Senat seinen Kulturstaatssekretär aus dem Beamtenstatus. Schmitz widersprach postwendend seiner Entlassung und bat um Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Dieser Status bringt ihm noch für drei Monate die vollen Bezüge (Basis ohne Zuschläge rund 8.450 € monatlich brutto), anschließend drei Jahre ein erhöhtes Ruhegehalt von 71 % des Gehalts und danach seine Versorgungsbezüge entsprechend seiner anrechenbaren Zeiten im öffentlichen Dienst. Wäre Schmitz – wie zunächst entschieden – entlassen worden, hätte er alle Ansprüche aus der Beamtenversorgung verloren, und das Land hätte nur den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung für die Dauer der Dienstzeit nachzahlen müssen. Aus – wohl zwingenden – rechtlichen Gründen hat der Senat die beschlossene Entlassung des Staatssekretärs aufgehoben und ihn stattdessen in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Der Landespressedienst meldete in des Wortes jetzt doppelter Bedeutung verschmitzt: Fristgemäß habe der Staatssekretär sein „Rücktrittsschreiben“ zurückgenommen und erklärt, die damalige Bitte um Entbindung von seinen Aufgaben sei nicht als Entlassungsbitte gemeint gewesen. Oder wie sein Anwalt Peter Raue es formulierte: „kein denkender Mensch …“ Wenn ein Beamter rund 22.000 € für hinterzogene Steuern nachzahlen muss und am Ende als Belohnung dafür den zehnfachen Betrag als Übergangsgeld erhält, sollte sich niemand wundern, wenn die kleinen Leute ihre eigenen Überlebensmodelle konstruieren. Der Gesetzgeber jedenfalls ist aufgefordert, die Ansprüche an das sogenannte erhöhte Ruhegehalt präziser zu formulieren. Der Hintergrund dieser Zahlung ist doch der, dass ein politischer Beamter ohne Gründe jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt (und von dort auch zurückbeordert) werden kann, damit sich Senatoren und Minister jeweils Mitarbeiter mit genehmem Parteibuch und/oder persönlichem Anforderungsprofil aussuchen können. Das erhöhte Ruhegehalt ist nicht für jene gedacht, die aufgrund persönlicher Verfehlungen den Hut nehmen müssen.
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Nun schreibt er wieder, und die anderen schreiben wieder über ihn. Dr. Thilo Sarrazin, der frühere Berliner Finanzsenator und Ex-Bundesbanker, hat ein neues Buch veröffentlicht („Der neue Tugendterror – Über die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland“), und schon fällt die ganze Meute wieder über ihn her. Um genau zu sein: Die ersten bissen sich schon an Sarrazin fest, noch bevor die erste Zeile bekannt waren. Den Vogel abgeschossen hat dabei aus meiner Sicht ein Kollege vom Tagesspiegel, dessen Namen ich aus Pietätsgründen an dieser Stelle nicht nennen will. In seiner Kolumne habe ich damals unter anderem folgende Sätze gelesen: „Nach allen bisherigen Erfahrungen – und sollte der Autor keinen tiefgreifenden Wandel vollzogen haben – wird es in dem Buch mit großer Sicherheit sehr pseudo-wissenschaftlich, sehr pseudo-seriös und sehr pseudo-empirisch zugehen. Auf der anderen Seite wird es sehr populistisch zugehen, stammtischartig und wüster noch.“ Der Beitrag des Kollegen endete mit dem Satz: „Ich denke, ich nehme mir die Freiheit, das Buch nicht zu lesen.“ Und ich denke mir, als Leser wie als Kollege: „Hättest Du dann wenigstens so viel Selbstdisziplin aufgebracht, darüber auch nicht zu schreiben.“ Was bitte, hat das noch mit Journalismus zu tun? Am Stammtisch kann jeder sagen, was er will. In der Zeitung gehört – so habe ich das einmal gelernt – vor die Meinung die Recherche, das Sammeln von Fakten. Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass bei der – soweit ersichtlich – ersten Lesung der Autor gar nicht zu Wort kommt, sondern von Demonstranten niedergebrüllt wird. Wo sind die Gedanken der Aufklärung geblieben, wo Voltaire, der zu sagen und zu drucken, was wir denken, als eines jeden freien Menschen Recht verstanden hat, welches man ihm nicht nehmen könnte, ohne die widerwärtigste Tyrannei auszuüben. Oder eben Tugendterror. Wie weit sind die Schreihälse eigentlich noch von dem Punkt entfernt, an dem sie anfangen, Bücher zu verbrennen?
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Das Land Berlin verweiblicht konsequent die Führungsspitzen seiner Wohnungsunternehmen. Für Frank Bielka (66), der seit 2003 Vorstandsmitglied der degewo AG ist und am 1. Oktober 2014 in den Ruhestand geht, hat der Aufsichtsrat des Unternehmens Kristina Jahn (39) zur Nachfolgerin gewählt. Sie wird gemeinsam mit Vorstandsmitglied Christoph Beck ab Oktober dieses Jahres Berlins größtes Wohnungsunternehmen leiten und insbesondere für den operativen Bereich verantwortlich sein. Kristina Jahn ist Diplom-Ingenieurin und Betriebswirtin und seit 2010 als Geschäftsführerin der Deutschen Annington Immobilien Gruppe für den Geschäftsbereich Westfalen tätig. In dieser Funktion trägt sie die unternehmerische Gesamtverantwortung für über 42.000 Wohnungen. Jahn ist außerdem im Vorstand der gemeinnützigen Deutschen Annington Stiftung, deren Aufgabe es ist, Mietern Hilfe in sozialen Notlagen zu gewähren sowie Nachbarschaften und Ausbildung zu fördern. Zuvor war Jahn unter anderem als Asset- und Portfoliomanagerin bei der Deutschen Annington tätig. Erst kürzlich war – wie berichtet – bei der landeseigenen GEWOBAG mit Snezana Michaelis erstmals in der 90-jährigen Geschichte der GEWOBAG eine Frau in den Vorstand berufen worden. Bei der HOWOGE haben mit Sophia Eltrop und Stefanie Frensch bereits zwei Frauen das Sagen, eine weitere Erhöhung der Frauenquote steht bei Stadt und Land ins Haus, wo man Jürgen Marx, einen der beiden Geschäftsführer, freigestellt hat und Ingo Malter derzeit interimistisch alleine regiert. Malter wird ab 1. April Verstärkung bekommen und, ja: Es wird ein Mädchen. Und auch in den Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM) scheint Bewegung zu kommen.Der Immobilien Manager Verlag hat die EUREF AG und ihren Vorstandsvorsitzenden Reinhard Müller für das Projekt „EUREF-Campus – Das Stadtquartier der Zukunft, schon heute“ in der Kategorie Stadtentwicklung ausgezeichnet. Die Jury überzeugte nicht nur die CO2-neutrale dezentrale Energieversorgung, sondern insbesondere der integrierte Ansatz mit eigenen Studiengängen mit dem Schwerpunkt „Stadt und Energie“ in Kooperation mit der TU Berlin. Ausschlaggebend war darüber hinaus auch die Erprobung von Elektromobilität auf dem Campus als wichtiger Bestandteil der intelligenten Stadt der Zukunft. Vom EUREF-Campus, auf dem der stadtbekannte Berliner Gasometer steht, sendet auch Günther Jauch seine Talkshow.
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Die Berliner Rechtsanwaltskammer hat im Dezember 2013 den Rechtsanwälten Anna Hinkel (RAe DBM Danckert Böx Meier) und Philipp Schürer (RAe Tegtmeier & Partner) die Befugnis verliehen, den Titel eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht zu führen. Der Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wurde Tim Coprian (Putzier Rechtsanwälte), Frank Philipsen und Stephanie Claire Weckesser verliehen.
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Axel Gutzeit ist tot. Er starb nach langer, schwerer Krankheit im Alter von 75 Jahren. Der gebürtige Berliner studierte nach seiner Maurerlehre und einer Reihe von Arbeits- und Wanderjahren Architektur, arbeitete danach in verschiedenen bekannten Architekturbüros, bevor er 1970 sein eigenes Büro gründete, wobei er sich breit aufstellte: Bauten für Industrie, aber auch Wohnungsbau, Sanierung und Restaurierung sowie die Entwicklung von Selbsthilfeprojekten standen auf seiner Agenda. Ab 1977 entwickelte er eigene Projekte. In den letzten Jahren beschäftigte sich der Architekt und Unternehmer vorwiegend mit Sozial- und Pflegeimmobilien. Gutzeit war nie Mainstream, eher ein Querdenker, in der Sozialdemokratie warb er für unternehmerisches Denken und bei seinen Kollegen für soziales Engagement. Er war offen für die Überzeugungen anderer, aber auch bereit, seine eigenen Grundsätze streitbar zu vertreten. Und er war zeitlebens das, was man einen anständigen Menschen nennt. Eigentlich waren die Gutzeits immer zwei. Wo Axel auftauchte, war auch seine Frau Ingrid nicht fern. Sie will mit ihren Kindern das Unternehmen fortführen.
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Steffen Schnoor, Inhaber von Schnoor Immobilien, wurde für die Dauer von fünf Jahren zum ehrenamtlichen Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark ernannt. Vater Eugen Schnoor war ebenfalls jahrelang als ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss Potsdam-Mittelmark tätig.
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Seit 21 Jahren hat der Verband Privater Bauherren (VPB) ein Regionalbüro in Berlin. Seit Anfang dieses Jahres wird es von Dipl.-Ing. Sandra Queißer geleitet. Der Verband Privater Bauherren ist eine unabhängige, bundesweit tätige Verbraucherschutzgemeinschaft.
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Andreas Rudat ist von der Senatsverwaltung für Finanzen zum Geschäftsleiter des Berliner Landesbetriebs für Gebäudebewirtschaftung (LfG) bestellt worden.
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Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben in erster Instanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen das Bundeskartellamt verloren; das Gericht bestätigte die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts. Ob die BWB in die Berufung gehen, ist offen, aber unwahrscheinlich, obwohl das Land Berlin, inzwischen wieder 100-Prozent-Eigentümer, ein großes Interesse an der Klärung der Frage haben müsste, ob die zur Kalkulation der Wasserpreise beschlossenen Landesgesetze (Berliner Betriebegesetz und Wassertarifordnung) Vorrang vor dem Kartellrecht haben. Ein Verzicht auf die nächste Instanz wäre schließlich gleichbedeutend mit dem Einräumen eines Verstoßes des Landesgesetzgebers gegen Bundesrecht. Immerhin hat einer der besten deutschen Verfassungsrechtler – der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio – gutachterlich die Auffassung vertreten, die landesrechtlichen Kalkulationsbestimmungen hätten Vorrecht vor dem Kartellrecht.
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Preisfrage: Was haben Klaus Wowereit, Frank Henkel, Michael Müller, Dilek Kolat, Sandra Scheeres, Dr. Ulrich Nußbaum, Mario Czaja, Thomas Heilmann und Cornelia Yzer gemeinsam? Eine – auf der Hand liegende – Antwort lautet: Sie bilden zusammen den Senat von Berlin. Damit enden die Gemeinsamkeiten aber nicht. Jedenfalls nicht aus der Sicht des prominenten Berliner Anwalts und Kunstbesessenen Peter Raue. Aus dessen Sicht gehören die neun Genannten nämlich nicht zu den „denkenden Menschen“. Raues Verdikt über die Berliner Regierungsmannschaft lässt sich bekanntlich nicht mit seiner Jugendlichkeit und Friedrich Schiller entschuldigen („Schnell fertig ist die Jugend mit dem Wort, das schwer sich handhabt wie des Messers Schneide; aus ihrem heißen Kopfe nimmt sie keck der Dinge Maß, die nur sich selber richten“, Wallensteins Tod), denn der Mann hat die 70 schon deutlich überschritten. Aber er ist der Anwalt des früheren Kulturstaatssekretärs André Schmitz und darf schon berufsbedingt zu Übertreibungen neigen. Zudem sind Schmitz und Raue echte Brüder im Geiste, wenn es um die Berliner Kulturlandschaft geht. Gemünzt waren die Worte des Anwalts Raue auf das Rücktrittsgesuch seines Mandanten, der den Regierenden Bürgermeister gebeten hatte, ihn von seinen Aufgaben „zu entbinden“. Wowereit und seine gesamte Senatsmannschaft hatten das als Bitte „um Entlassung“ verstanden – angesichts der steuerrechtlichen Verfehlungen war ein solches Verständnis auch keineswegs fernliegend, zumal Schmitz angekündigt hatte, das ihm eventuell zustehende Übergangsgeld spenden zu wollen. Also entließ der Berliner Senat seinen Kulturstaatssekretär aus dem Beamtenstatus. Schmitz widersprach postwendend seiner Entlassung und bat um Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Dieser Status bringt ihm noch für drei Monate die vollen Bezüge (Basis ohne Zuschläge rund 8.450 € monatlich brutto), anschließend drei Jahre ein erhöhtes Ruhegehalt von 71 % des Gehalts und danach seine Versorgungsbezüge entsprechend seiner anrechenbaren Zeiten im öffentlichen Dienst. Wäre Schmitz – wie zunächst entschieden – entlassen worden, hätte er alle Ansprüche aus der Beamtenversorgung verloren, und das Land hätte nur den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung für die Dauer der Dienstzeit nachzahlen müssen. Aus – wohl zwingenden – rechtlichen Gründen hat der Senat die beschlossene Entlassung des Staatssekretärs aufgehoben und ihn stattdessen in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Der Landespressedienst meldete in des Wortes jetzt doppelter Bedeutung verschmitzt: Fristgemäß habe der Staatssekretär sein „Rücktrittsschreiben“ zurückgenommen und erklärt, die damalige Bitte um Entbindung von seinen Aufgaben sei nicht als Entlassungsbitte gemeint gewesen. Oder wie sein Anwalt Peter Raue es formulierte: „kein denkender Mensch …“ Wenn ein Beamter rund 22.000 € für hinterzogene Steuern nachzahlen muss und am Ende als Belohnung dafür den zehnfachen Betrag als Übergangsgeld erhält, sollte sich niemand wundern, wenn die kleinen Leute ihre eigenen Überlebensmodelle konstruieren. Der Gesetzgeber jedenfalls ist aufgefordert, die Ansprüche an das sogenannte erhöhte Ruhegehalt präziser zu formulieren. Der Hintergrund dieser Zahlung ist doch der, dass ein politischer Beamter ohne Gründe jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt (und von dort auch zurückbeordert) werden kann, damit sich Senatoren und Minister jeweils Mitarbeiter mit genehmem Parteibuch und/oder persönlichem Anforderungsprofil aussuchen können. Das erhöhte Ruhegehalt ist nicht für jene gedacht, die aufgrund persönlicher Verfehlungen den Hut nehmen müssen.
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Nun schreibt er wieder, und die anderen schreiben wieder über ihn. Dr. Thilo Sarrazin, der frühere Berliner Finanzsenator und Ex-Bundesbanker, hat ein neues Buch veröffentlicht („Der neue Tugendterror – Über die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland“), und schon fällt die ganze Meute wieder über ihn her. Um genau zu sein: Die ersten bissen sich schon an Sarrazin fest, noch bevor die erste Zeile bekannt waren. Den Vogel abgeschossen hat dabei aus meiner Sicht ein Kollege vom Tagesspiegel, dessen Namen ich aus Pietätsgründen an dieser Stelle nicht nennen will. In seiner Kolumne habe ich damals unter anderem folgende Sätze gelesen: „Nach allen bisherigen Erfahrungen – und sollte der Autor keinen tiefgreifenden Wandel vollzogen haben – wird es in dem Buch mit großer Sicherheit sehr pseudo-wissenschaftlich, sehr pseudo-seriös und sehr pseudo-empirisch zugehen. Auf der anderen Seite wird es sehr populistisch zugehen, stammtischartig und wüster noch.“ Der Beitrag des Kollegen endete mit dem Satz: „Ich denke, ich nehme mir die Freiheit, das Buch nicht zu lesen.“ Und ich denke mir, als Leser wie als Kollege: „Hättest Du dann wenigstens so viel Selbstdisziplin aufgebracht, darüber auch nicht zu schreiben.“ Was bitte, hat das noch mit Journalismus zu tun? Am Stammtisch kann jeder sagen, was er will. In der Zeitung gehört – so habe ich das einmal gelernt – vor die Meinung die Recherche, das Sammeln von Fakten. Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass bei der – soweit ersichtlich – ersten Lesung der Autor gar nicht zu Wort kommt, sondern von Demonstranten niedergebrüllt wird. Wo sind die Gedanken der Aufklärung geblieben, wo Voltaire, der zu sagen und zu drucken, was wir denken, als eines jeden freien Menschen Recht verstanden hat, welches man ihm nicht nehmen könnte, ohne die widerwärtigste Tyrannei auszuüben. Oder eben Tugendterror. Wie weit sind die Schreihälse eigentlich noch von dem Punkt entfernt, an dem sie anfangen, Bücher zu verbrennen?
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Das Land Berlin verweiblicht konsequent die Führungsspitzen seiner Wohnungsunternehmen. Für Frank Bielka (66), der seit 2003 Vorstandsmitglied der degewo AG ist und am 1. Oktober 2014 in den Ruhestand geht, hat der Aufsichtsrat des Unternehmens Kristina Jahn (39) zur Nachfolgerin gewählt. Sie wird gemeinsam mit Vorstandsmitglied Christoph Beck ab Oktober dieses Jahres Berlins größtes Wohnungsunternehmen leiten und insbesondere für den operativen Bereich verantwortlich sein. Kristina Jahn ist Diplom-Ingenieurin und Betriebswirtin und seit 2010 als Geschäftsführerin der Deutschen Annington Immobilien Gruppe für den Geschäftsbereich Westfalen tätig. In dieser Funktion trägt sie die unternehmerische Gesamtverantwortung für über 42.000 Wohnungen. Jahn ist außerdem im Vorstand der gemeinnützigen Deutschen Annington Stiftung, deren Aufgabe es ist, Mietern Hilfe in sozialen Notlagen zu gewähren sowie Nachbarschaften und Ausbildung zu fördern. Zuvor war Jahn unter anderem als Asset- und Portfoliomanagerin bei der Deutschen Annington tätig. Erst kürzlich war – wie berichtet – bei der landeseigenen GEWOBAG mit Snezana Michaelis erstmals in der 90-jährigen Geschichte der GEWOBAG eine Frau in den Vorstand berufen worden. Bei der HOWOGE haben mit Sophia Eltrop und Stefanie Frensch bereits zwei Frauen das Sagen, eine weitere Erhöhung der Frauenquote steht bei Stadt und Land ins Haus, wo man Jürgen Marx, einen der beiden Geschäftsführer, freigestellt hat und Ingo Malter derzeit interimistisch alleine regiert. Malter wird ab 1. April Verstärkung bekommen und, ja: Es wird ein Mädchen. Und auch in den Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM) scheint Bewegung zu kommen.Der Immobilien Manager Verlag hat die EUREF AG und ihren Vorstandsvorsitzenden Reinhard Müller für das Projekt „EUREF-Campus – Das Stadtquartier der Zukunft, schon heute“ in der Kategorie Stadtentwicklung ausgezeichnet. Die Jury überzeugte nicht nur die CO2-neutrale dezentrale Energieversorgung, sondern insbesondere der integrierte Ansatz mit eigenen Studiengängen mit dem Schwerpunkt „Stadt und Energie“ in Kooperation mit der TU Berlin. Ausschlaggebend war darüber hinaus auch die Erprobung von Elektromobilität auf dem Campus als wichtiger Bestandteil der intelligenten Stadt der Zukunft. Vom EUREF-Campus, auf dem der stadtbekannte Berliner Gasometer steht, sendet auch Günther Jauch seine Talkshow.
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Die Berliner Rechtsanwaltskammer hat im Dezember 2013 den Rechtsanwälten Anna Hinkel (RAe DBM Danckert Böx Meier) und Philipp Schürer (RAe Tegtmeier & Partner) die Befugnis verliehen, den Titel eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht zu führen. Der Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wurde Tim Coprian (Putzier Rechtsanwälte), Frank Philipsen und Stephanie Claire Weckesser verliehen.
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Axel Gutzeit ist tot. Er starb nach langer, schwerer Krankheit im Alter von 75 Jahren. Der gebürtige Berliner studierte nach seiner Maurerlehre und einer Reihe von Arbeits- und Wanderjahren Architektur, arbeitete danach in verschiedenen bekannten Architekturbüros, bevor er 1970 sein eigenes Büro gründete, wobei er sich breit aufstellte: Bauten für Industrie, aber auch Wohnungsbau, Sanierung und Restaurierung sowie die Entwicklung von Selbsthilfeprojekten standen auf seiner Agenda. Ab 1977 entwickelte er eigene Projekte. In den letzten Jahren beschäftigte sich der Architekt und Unternehmer vorwiegend mit Sozial- und Pflegeimmobilien. Gutzeit war nie Mainstream, eher ein Querdenker, in der Sozialdemokratie warb er für unternehmerisches Denken und bei seinen Kollegen für soziales Engagement. Er war offen für die Überzeugungen anderer, aber auch bereit, seine eigenen Grundsätze streitbar zu vertreten. Und er war zeitlebens das, was man einen anständigen Menschen nennt. Eigentlich waren die Gutzeits immer zwei. Wo Axel auftauchte, war auch seine Frau Ingrid nicht fern. Sie will mit ihren Kindern das Unternehmen fortführen.
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Steffen Schnoor, Inhaber von Schnoor Immobilien, wurde für die Dauer von fünf Jahren zum ehrenamtlichen Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark ernannt. Vater Eugen Schnoor war ebenfalls jahrelang als ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss Potsdam-Mittelmark tätig.
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Seit 21 Jahren hat der Verband Privater Bauherren (VPB) ein Regionalbüro in Berlin. Seit Anfang dieses Jahres wird es von Dipl.-Ing. Sandra Queißer geleitet. Der Verband Privater Bauherren ist eine unabhängige, bundesweit tätige Verbraucherschutzgemeinschaft.
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Andreas Rudat ist von der Senatsverwaltung für Finanzen zum Geschäftsleiter des Berliner Landesbetriebs für Gebäudebewirtschaftung (LfG) bestellt worden.
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Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben in erster Instanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen das Bundeskartellamt verloren; das Gericht bestätigte die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts. Ob die BWB in die Berufung gehen, ist offen, aber unwahrscheinlich, obwohl das Land Berlin, inzwischen wieder 100-Prozent-Eigentümer, ein großes Interesse an der Klärung der Frage haben müsste, ob die zur Kalkulation der Wasserpreise beschlossenen Landesgesetze (Berliner Betriebegesetz und Wassertarifordnung) Vorrang vor dem Kartellrecht haben. Ein Verzicht auf die nächste Instanz wäre schließlich gleichbedeutend mit dem Einräumen eines Verstoßes des Landesgesetzgebers gegen Bundesrecht. Immerhin hat einer der besten deutschen Verfassungsrechtler – der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio – gutachterlich die Auffassung vertreten, die landesrechtlichen Kalkulationsbestimmungen hätten Vorrecht vor dem Kartellrecht.