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Verlag für private und unternehmerische Immobilien
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Nachrichten


Wir sind umgezogen!
Kein Verkauf mehr in der Potsdamer Straße!
Kein direkter Kauf oder Abholung mehr möglich.
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Kein Anspruch bei geringerer Miete durch Mietpreisbremse
Schadensersatz nach Umzug
GE 5/2026, S. 216 - Wenn nach der Kündigung wegen Eigenbedarfs die Räume nicht für den Eigenbedarf, sondern anderweitig genutzt werden, hat der frühere Mieter grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch und kann neben den Umzugskosten auch die Mehrkosten für eine gleichwertige Ersatzwohnung verlangen. In Gebieten mit einer Mietenbegrenzungsverordnung wie in Berlin kommt es aber nicht auf die vereinbarte Miete für die Ersatzwohnung an, sondern auf deren preisrechtlich zulässige – so das Amtsgericht Mitte.
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Vertretung und Stimmrechtsausschluss in der Versammlung
Anfechtbar, aber nicht nichtig
GE 4/2026, S. 174 - Die Mitwirkungsrechte der Wohnungseigentümer sind zentral für die gemeinschaftliche Willensbildung. Doch nicht jeder fehlerhafte Beschluss ist auch nichtig, sondern bleibt wirksam, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde.
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Angabe des Baujahrs im Exposé reicht bei Neubauten aus
Auskunftspflicht zur Mietpreisbremse
GE 4/2026, S. 172 - Ein dem Mieter vor Vertragsschluss in Textform überlassenes Exposé, das einen deutlichen Hinweis auf das Baujahr enthält, ermöglicht es dem Mieter, sich über die Geltung bzw. Nichtgeltung der Mietpreisbremse hinreichend zu informieren.
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Diskriminierung bei Wohnungsbesichtigungen durch einen Makler oder seine Angestellten
Auch Vermieter können mitgefangen sein
GE 4/2026, S. 168 - Ein vom Vermieter mit der Auswahl von Mietinteressenten oder der Vergabe von Besichtigungsterminen betrauter Makler unterliegt selbst dem Benachteiligungsverbot von § 19 Abs. 2 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) und haftet persönlich auf Entschädigung nach § 21 Abs. 2 AGG, wenn er Mietinteressenten wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert. Es kommt weder darauf an, ob der Makler selbst Vermieter ist und auch nicht darauf, dass er einen Mitarbeiter mit der Abwicklung betraut hat.
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Kein Beweis für Zugang
Kündigung durch Einwurf-Einschreiben
GE 5/2026, S. 218 - Wichtige Erklärungen wie eine Mieterhöhung oder eine Kündigung müssen der Gegenseite zugehen, was im Streitfall nachzuweisen ist. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist ein Einschreiben nicht immer der sicherste Weg.
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