News
Streetartgemälde an der Fassade darf mehrheitlich beschlossen werden
Gemeinschaft
14.10.2026 GE 19/2026, S. 947 - Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es zulässig sein kann, in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mehrheitlich die Anbringung eines großformatigen Streetart-Gemäldes („Mural“) auf einer zur Wohnanlage gehörenden Hochhausfassade zu beschließen.
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Prioritätsprinzip „first in, first out“ gilt nicht stets!
Grundbucheintragungen
12.10.2026 GE 17/2026, S. 846 - Werden mehrere Grundbucheintragungen beantragt, die dasselbe Recht betreffen (hier: ein Wohnungseigentum), darf die später beantragte Eintragung gem. § 17 der Grundbuchordnung (GBO) grundsätzlich nicht vor der Erledigung des früher gestellten Antrags erfolgen. Das gilt nicht im Verhältnis zwischen einem Antrag auf Änderung der Teilungserklärung (= davon sind sämtliche Wohnungsgrundbücher betroffen) und der Eintragung eines Zwangsversteigerungsvermerks in ein einzelnes Wohnungsgrundbuch.
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Hilfsaufrechnung mit der Mietkaution im Urkundenprozess
Nicht vor Eintritt der Abrechnungsreife
09.10.2026 GE 17/2026, S. 844 - Die Hilfsaufrechnung des Mieters mit seinem Kautionsrückzahlungsanspruch ist gegenüber dem Mietzahlungsanspruch des Vermieters im Urkundenprozess nur statthaft, wenn der Vermieter von seiner Verwertungsbefugnis keinen Gebrauch macht bzw. Abrechnungsreife eingetreten ist, sodass der Rückzahlungsanspruch fällig wird.
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Kein Anspruch auf Beseitigung eines Baumes bei überwiegendem Erhaltungsinteresse des Nachbarn
Klimaschutz hebelt Gesetz und Fällgenehmigung aus
07.10.2026 GE 17/2026, S. 843 - Nach § 923 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann grundsätzlich jeder Miteigentümer eines Grenzbaums dessen Beseitigung verlangen. Einzige Ausnahme: Der Anspruch auf die Beseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Baum als Grenzzeichen dient und den Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann. Scheint eindeutig. Doch das AG Regensburg kommt durch Schöpfung von Richterrecht zu ganz anderen Ergebnissen.
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Umfang der Mietanpassung bei coronabedingter Geschäftsschließung
Teilzahlungen auf die Gesamtbruttomiete ohne Tilgungsbestimmung
05.10.2026 GE 17/2026, S. 840 - Wenn bei einer wegen der Coronapandemie angeordneten Geschäftsschließung ein Umsatzrückgang eintritt, fragt es sich, ob alleine das zur Anpassung der Miete in einem bestimmten Umfang berechtigt oder ob noch weitere Umstände hinzukommen müssen. Und wenn dann Teilzahlungen auf die Gesamtmiete ohne Bestimmung geleistet werden, fragt es sich weiter, ob diese auf die Bruttokaltmiete oder zunächst auf die Betriebskostenvorauszahlungen zu verrechnen sind. Hiermit befasst sich die auch im Anschluss an das Urteil vom 12. Januar 2022 (XII ZR 8/21 - GE 2022, 145) zur Vertragsanpassung ergangene Entscheidung des BGH.
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Wir sind umgezogen!
Kein Verkauf mehr in der Potsdamer Straße!
21.09.2026 - Kein direkter Kauf oder Abholung mehr möglich.
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Anfechtungsklage plus Beschlussersetzung
Streitwert für Erhaltungsklage
14.09.2026 GE 15/2026, S. 747 - Verlangt ein Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme, richtet sich sein Einzelinteresse grundsätzlich nach den auf ihn anteilig entfallenden Kosten der Erhaltungsmaßnahme. Bei der Verbindung einer Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss mit einer Beschlussersetzungsklage scheidet eine Zusammenrechnung beider Werte wegen wirtschaftlicher Identität aus.
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Auch für unbewohnbare, aber beheizbare Räume?
Kostentragungspflicht
11.09.2026 GE 15/2026, S. 746 - Die Wohnungseigentümer haben sich gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG an den Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu beteiligen. Hiervon können sie nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG abweichen und z. B. einen Umlageschlüssel „Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen“ (= wie man es grundsätzlich im Mietrecht macht) bestimmen. Wenn bei der Berechnung der Wohnflächen auch solche Flächen einbezogen wurden, die man nicht bewohnen darf, mag man an diesem neuen Umlageschlüssel zweifeln.
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Keine hälftige Teilung der Maklerprovision bei verspäteter Offenlegung angestrebter Nutzung
BGH erneut zum Erwerb eines Einfamilienhauses
07.09.2026 GE 15/2026, S. 766 - Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit den Voraussetzungen für die Anwendung des in § 656c BGB geregelten Grundsatzes der hälftigen Teilung der Maklerprovision befasst, wenn der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird. Der BGH entschied: Handelt es sich nach der objektiven Beschaffenheit nicht um ein Einfamilienhaus (hier: Als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung beantragt und abgenommen, aber an zwei Mietparteien vermietet), genügt es für die Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes nicht, wenn der Kaufinteressent die beabsichtigte Nutzung als Einfamilienhaus erst nach Abschluss des Maklervertrags offenlegt.
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Verstoß gegen eine Gebrauchsvereinbarung
Muss GdWE vorgehen?
04.09.2026 GE 14/2026, S. 700 - Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) verpflichtet, Vereinbarungen einzuhalten. Verstößt ein Wohnungseigentümer gegen diese Pflicht, mag man fragen, ob die GdWE überhaupt verpflichtet ist, gegen den Verstoß vorzugehen, oder ob es irgendwie ein Ermessen gibt, alles so zu lassen, wie es ist.
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