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Betriebsweitergabe
Erhöhung der Erbschaftsteuer
26.08.2004 (GE 16/04, Seite 1015) Das am 19. Dezember beschlossene Haushaltsbegleitgesetz 2004 enthält neben vielen anderen Steueränderungen auch eine Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Vererbung von Betriebsvermögen. Diese Änderung könnte verfassungswidrig sein.
Das sind die Änderungen, die - ohne Übergangsfrist - für alle Erwerbsvorgänge gelten, in denen die Steuer nach dem 31. Dezember 2003 entsteht:
Der Freibetrag für Betriebsvermögen wird von 256.000 - E auf 225.000 - E reduziert, der Bewertungsabschlag für Betriebsvermögen wird von 40 auf 35 % reduziert. Der Entlastungsbetrag bei Übertragung von Betriebsvermögen an Erwerber der Steuerklassen II und III wird um 12 % reduziert.
RA Walter Georg Leisner (München) gelangt in einem Beitrag für die NJW (2004, 1129) zur Auffassung, gegen diese Gesetzesänderungen bestünden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Der Grund: Es handele sich dabei um eine neue, vom Vermittlungsausschuß eingebrachte Regelung, die von den Gesetzgebungsorganen Bundesrat und Bundestag vorher überhaupt nicht beraten, ja politisch ausdrücklich ausgeklammert gewesen sei. Diese Kompetenzüberschreitung durch den Vermittlungsausschuß stelle einen Verfassungsbruch dar, das Gesetz müsse korrigiert werden.

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