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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Vollständig anrechenbare Fläche von Hobbyräumen
Kein „Zubehörraum“
GE 23/2018, S. 1491 - Hat der von einer Erdgeschosswohnung über eine Treppe zugängliche Hobbyraum im Keller eine lichte Höhe von mindestens 2 m, ist seine Grundfläche für Mieterhöhungen – unabhängig davon, ob die Hobbyraumfläche im Mietvertrag separat neben der übrigen Wohnfläche ausgewiesen ist – bei der Wohnfläche der Wohnung in vollem Umfang mit anzurechnen.
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Rückforderungsanspruch des Mieters: Geld zurück wegen Unwissenheit
Mietminderung kraft Gesetzes
GE 22/2018, S. 1435 - Der Bundesgerichtshof hatte vor Jahren entschieden, dass eine vorbehaltlose Mietzahlung nicht ein Minderungsrecht für die Zukunft zum Erlöschen bringt, wegen § 814 BGB (Leistung in Kenntnis der Nichtschuld) aber den Mieter nicht zu Rückforderung berechtigt. Die im Ergebnis abweichende Entscheidung der 67. Kammer des Landgerichts Berlin (amtlicher Leitsatz: „Abgrenzung zu BGH“) ist jetzt vom Bundesgerichtshof bestätigt worden.
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Gilt nicht bei Übertragung an einen Miteigentümer
Kauf bricht nicht Miete
GE 22/2018, S. 1434 - Nach § 566 Abs. 1 BGB tritt der das Eigentum erwerbende Dritte bekanntlich in den Mietvertrag ein, während der veräußernde Eigentümer aus dem Mietverhältnis ausscheidet. Das Landgericht Berlin nimmt diese Rechtsfolge auch bei Übertragung des Miteigentumsanteils von einem der vermietenden Miteigentümer auf den anderen an, nicht so das Kammergericht, das eine analoge Anwendung der Bestimmung ablehnt.
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Kündigung wegen Betriebskostenrückstands
Auch bei Zahlungsansprüchen deutlich unterhalb von zwei Monatsmieten
GE 22/2018, S. 1433 - Eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB setzt den Verzug mit der Entrichtung der Miete voraus, d. h., mit den laufenden Mietzahlungen. Rückstände aus Betriebskostenabrechnungen können allerdings eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, so dass ein Streit über die Betriebskosten für Mieter gravierende Folgen haben kann.
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Beschwer in Höhe der dreieinhalbfachen Jahresmiete
Herausgabe eines Wohnhauses
GE 22/2018, S. 1432 - Der Wert für die Zulassung einer Revision zum Bundesgerichtshof muss 20.000 € übersteigen. Dieser Wert wird jedoch oft nicht erreicht, wenn der zur Räumung verurteilte Beklagte ein Mietverhältnis mit geringer Miete behauptet. Bei Mietverhältnissen, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, ist vom dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete auszugehen.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 24/18 - 49./50. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 24/18 - 49./50. Kalenderwoche
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Einbeziehung aller in der Jahresabrechnung aufgenommenen Geldbeträge?
WEG-Streitwertbemessung
GE 22/2018, S. 1438 - Zugrunde zu legen sind beim Streitwert nicht die in der Jahresabrechnung erwähnten Einnahmen aus dem zugehörigen Wirtschaftsplan.
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Kein Härtefall bei möglicher Untervermietung eines Schlafplatzes in Einzimmerwohnung
Ergänzende Sozialhilfeleistungen für BAföG-Bezieher
GE 22/2018, S. 1428 - Nach § 22 SGB XII haben Auszubildende nur in besonderen Härtefällen Ansprüche auf Sozialhilfeleistungen. Dabei kann der Antragsteller auch auf früher ungewöhnliche zusätzliche Einnahmequellen wie die Untervermietung eines Schlafplatzes in einer Einzimmerwohnung verwiesen werden, wie das SG Berlin ausgeführt hat.
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Kein Fernabsatzgeschäft und auch kein Widerruf
Vertragsabschluss mit Vertreterbesuch
GE 21/2018, S. 1318 - Fernabsatzverträge kann ein Verbraucher widerrufen, was etwa für Verträge mit Rechtsanwälten und Maklern gilt. Der BGH hatte über den Widerruf eines Verbraucherdarlehens zu entscheiden.
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