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Lebensgefährten auch informieren?
Mietendeckel
22.06.2020 (GE 11/2020, S. 700) Frage: Wir haben ein Mietverhältnis mit einer Frau abgeschlossen, in deren Haushalt noch ihr Lebensgefährte lebt. Die Miete teilen sie sich. Wir sind unserer Informationspflicht nachgekommen und haben die maßgeblichen Umstände zur Berechnung der Mietobergrenze der Hauptmieterin fristgemäß mitgeteilt. Muss die Hauptmieterin ihrem Lebenspartner nicht auch die maßgeblichen Umstände mitteilen, zumal sie ja ihrem Partner den Wohnraum gegen Bezahlung überlässt? Und fällt dieses auch unter die Bußgeldtatbestände? R. M., per eMail
Antwort:
Der Lebenspartner einer Mieterin ist nicht Untermieter, auch wenn er sich an der Miete beteiligt, sondern Partner einer Innengesellschaft. Das MietenWoG Bln ist daher auf ihn nicht anwendbar.


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