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Das „Urbane Gebiet“ – ein neuer Baugebietstyp soll Kommunen das Nachverdichten erleichtern
BauGB-/BauNVO-Novelle zur Umsetzung „Aktiver Liegenschaftspolitik“
13.07.2016 (GE 13/2016, S. 832) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat jüngst mit der Verbändeanhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ begonnen. Beabsichtigt ist mit dieser gesetzlichen Neuregelung u. a. die Ergänzung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) durch eine neue Baugebietskategorie, das „Urbane Gebiet“. Zur Erleichterung des Bauens in stark verdichteten städtischen Gebieten soll den Kommunen mehr Flexibilität eingeräumt werden, ohne dabei das grundsätzlich hohe Lärmschutzniveau zu verlassen. Ziel ist also ein „lärmrobuster“ Städtebau mit erhöhter Bebauungsdichte. Da gerade das Land Berlin kaum noch Angebotsbebauungspläne aufstellt, ist es für Private, die sich umfänglich an der Baurechtschaffung beteiligen (müssen), unumgänglich, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten, die ein Urbanes Gebiet eröffnen kann, auseinanderzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.
I. Aktive Liegenschaftspolitik
Die Bundesregierung hat am 9. März 2016 das „10-Punkte-Programm“ der Bundesbauministerin, mit dem Anreize für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnungsbau gesetzt werden sollen, beschlossen. Grundlage dieser der Öffentlichkeit am 27. November 2015 vorgestellten „Wohnungsbau-Offensive“ sind die vom Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen auf der Bauministerkonferenz am 29./30. Oktober 2015 vorgestellten Handlungsempfehlungen. Das BMUB hat dieses Bündnis – bestehend aus Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen, Wohnungs- und Bauwirtschaft, dem Deutschen Mieterbund und Gewerkschaften – 2014 etabliert. Ziel des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen war, die Voraussetzungen für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum in guter Qualität, vorzugsweise im bezahlbaren Mietsegment, zu verbessern und wirkungsvoll zu einem besseren Angebot in den Gebieten mit Wohnraummangel beizutragen. Eingerichtet wurden verschiedene Arbeitsgruppen. Die AG „Aktive Liegenschaftspolitik“ hat die bereits seit längerem geführte Diskussion um die Einführung einer neuen Gebietskategorie in die BauNVO aufgegriffen.
Mehrheitlich befürwortet wurde in der AG „Aktive Liegenschaftspolitik“ die Einführung eines neuen Gebietstypus „Wohngebiet der Innenentwicklung/Urbanes Wohngebiet“, um damit eine„kleinteilige, flexible Nutzungsmischung und urbane Dichte in innerstädtischen Lagen“ zu ermöglichen. Im Regelfall sollen dadurch „kleinteilig funktionsgemischte Stadtquartiere mit höheren Dichten in lärmvorbelasteten Lagen“ zulässig werden. Anlässlich der Bauministerkonferenz wurde vom BMUB dann das „neue Zusammenleben in der Stadt“ propagiert. Wichtiges Ziel der„kompakten Stadt“ ist die Verdichtung innerstädtischer Quartiere,„die einen hohen Anteil an Wohnbebauung haben, gleichzeitig aber auch Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe in kleinteiliger Nutzungsmischung beherbergen“. Die Kommunen sollen mehr Spielraum für lokal angepasste Lösungen zur Erschließung zusätzlichen Baulands in urbanen Räumen erhalten. Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht sollen mit dem Urbanen Gebiet besser aufeinander abgestimmt und flexibilisiert werden.

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(Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen Ausgabe GE 13/2016)
Autor: RA Dr. FRANK-FLORIAN SEIFERT, FA für Verwaltungsrecht, GSK STOCKMANN + KOLLEGEN


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