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Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Auskunftserteilung zur Mietpreisbremse nur 600 € wert?
Maximaler Beschwerdewert
29.09.2022 (GE 17/2022, S. 873) Der aus der Verurteilung zur Mietpreisbremsen-Auskunft sich ergebende Beschwerdewert des Vermieters beträgt maximal 600 €, so das LG Berlin [ZK 65], womit eine Berufung unmöglich wird. Mit einer solchen für das Berufungsgericht arbeitssparenden Beschwerdewertbegrenzung hatte die Kammer bereits bei Streit um die Tierhaltung gearbeitet (GE 2015, 1032). Dieser schematischen Betrachtung ist allerdings der BGH (GE 2018, 447) mit deutlichen Worten entgegengetreten.
Der Fall: Eine GmbH wurde vom Amtsgericht im Zusammenhang mit der – auf Basis der Mietpreisbremse – zulässigen Miete zur Auskunft über die Anschaffungsdaten und -preise des mitvermieteten Inventars verurteilt und ging in die Berufung.

Der Beschluss: Das LG Berlin hielt die Berufung für unzulässig. Sie sei zu verwerfen, da die Mindestbeschwer von 600,01 € nicht erreicht sei.
Die aus der Verurteilung der Beklagten zur Auskunft resultierende Beschwer übersteige den erforderlichen Mindestwert von mehr als 600 € nicht. Die maßgebende Beschwer des Auskunftspflichtigen richte sich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten für die begehrte Auskunft – in diesem Falle zum Wert vermieteter Möbel.
Die beklagte GmbH habe zwar einen zeitlichen Aufwand von sechs Stunden zu einem Stundensatz von 200 € geltend gemacht, weil sie zur Auskunftserteilung zunächst ihren Wirtschafts- und Steuerberater zu dem behaupteten Stundensatz habe beauftragen müssen. Zur Bewertung des Zeitaufwands des Auskunftspflichtigen sei aber grundsätzlich nur auf die Stundensätze von Zeugen im Zivilprozess zurückzugreifen. Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson seien hier ohnehin außer Betracht zu lassen. Denn solche können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage sei. Die beklagte GmbH sei aber dazu in der Lage. Die eigenständige Auskunftserteilung möge ihr zwar lästig sein, ausgeschlossen sei sie hingegen nicht.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2022, Seite 905und in unserer Datenbank.


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