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Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Keine Räumung: Zweifel an den Zeugenaussagen
Bestrittener Eigenbedarf
19.09.2018 (GE 16/2018, S. 977) Wird der Grund für eine Eigenbedarfskündigung vom Mieter bestritten, muss der Vermieter dafür Beweis erbringen. Auch wenn er nicht selbst einziehen will, sondern für einen Familienangehörigen gekündigt hat, ist dessen Zeugenaussage nicht immer plausibel, um das Gericht zu überzeugen.
Der Fall: Die Kläger hatten das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs für ihre 16jährige Tochter gekündigt, die aus der beengten elterlichen Wohnung ausziehen wollte. Das Amtsgericht vernahm die Tochter als Zeugin und begründete in seinem Urteil alsdann ausführlich, warum ein ernsthafter Wunsch der Zeugin, einen neuen Lebensmittelpunkt zu begründen, nicht glaubhaft sei. Im Berufungsverfahren teilte das Landgericht Berlin diese Würdigung.

Der Beschluss: Das Landgericht Berlin hielt die Berufung für offensichtlich aussichtslos, weil die Würdigung der Zeugenaussage durch das Amtsgericht nicht zu beanstanden sei. Wenn die Zeugin bei ihrer Aussage einen unsicheren Eindruck gemacht habe und Einzelheiten zu der neuen Wohnung wie die Lage nicht gewusst habe, sei eben nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen, dass die Tochter der Vermieter ernsthaft beabsichtige, in die Wohnung der Mieterin einzuziehen.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2018, Seite 1000 und in unserer Datenbank.


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