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Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Zeitlich unbegrenzt?
Kündigungsfolgeschaden
05.06.2017 (GE 09/2017, S. 508) Wurde das Mietverhältnis aufgrund eines vom Wohnungsmieter zu vertretenden Umstandes außerordentlich gekündigt, entgehen dem Vermieter ab Wirksamwerden der Kündigung Mieten – jedenfalls dann, wenn nicht sofort weiter vermietet werden kann. Das gilt aber nicht für unbegrenzte Zeit.
Der Fall: Die Klägerin hatte das Wohnraummietverhältnis aus von den Mietern zu vertretenden Umständen wirksam gekündigt. Weil eine Anschlussvermietung nicht möglich war, verlangte sie Schadensersatz.

Die Entscheidung: Das LG Berlin änderte die der Klage stattgebende Entscheidung des AG Charlottenburg ab. Für den der Klage zugrunde liegenden Zeitraum bestünde kein Schadensersatzanspruch, weil die Mieter das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung ihrerseits hätten kündigen können. Deswegen sei ein möglicher Schadensersatzanspruch der Höhe nach auf den Zeitraum bis zum Wirksamwerden ihrer (hypothetischen) Kündigung begrenzt. 

Den Wortlaut des Urteils finden Sie in GE 2017, Seite 538 und in unserer Datenbank


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