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Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Keine Mietminderung bei Feuchtigkeit?
Kellerraum „nur soweit vorhanden“
12.10.2016 (GE 18/2016, S. 1126) In vielen Mietvertragsformularen heißt es, ein Keller werde nur „soweit verfügbar“ vermietet. Das AG Wedding versteht das so, dass ein Keller, sofern ein Mangel auftritt, eben nicht mehr „verfügbar“ ist und damit auch nicht vom Vermieter der vertragsgemäße Gebrauch geschuldet wird.
Der Fall: Im Mietvertrag hieß es, dass ein Kellerraum „nur soweit vorhanden und verfügbar“ mitvermietet werde. Die Mieterin machte Feuchtigkeitsschäden im ihr überlassenen Keller geltend und verlangte Minderung und Mangelbeseitigung. Für die beabsichtigte Klage beantragte sie Prozesskostenhilfe.

Der Beschluss: Das AG Wedding verneinte eine hinreichende Erfolgsaussicht, da durch die bloße Zuweisung des Kellers dieser nicht als mitvermietet anzusehen sei. Die Parteien hätten die vollständige Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch auch ohne Keller vereinbart; wenn der überlassene Keller Mängel aufweise, sei er eben nicht „verfügbar“.

Anmerkung: Das überzeugt nicht. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag gehören überlassene Nebenräume zum Vertragsgegenstand (LG Berlin GE 2015, 512). Ob eine ausdrückliche Vereinbarung, ein Keller werde nicht mitvermietet, wirksam ist, kann dahinstehen (so Eggert, Beck‘sche Online-Formulare, 37. Edition, Vertrag 15.1.1). Jedenfalls ist ein solches Vertragsformular im Zweifel zugunsten des Mieters auszulegen und bedeutet nur, dass der Mieter keinen Anspruch auf einen bestimmten Kellerraum hat, ein tatsächlich vorhandener und überlassener Raum aber zur Mietsache gehört. Für die Annahme einer bloßen Gestattung ohne Rechtsbindungswillen (vgl. KG, GE 2007, 291 zur Gartennutzung) wäre eine eindeutige Beschränkung im Mietvertrag auf die Wohnräume erforderlich, was nicht der Fall ist, wenn ein Kellerraum, soweit vorhanden, „vermietet“ sein soll.

Den Wortlaut des Urteils finden Sie in GE 2016, Seite 1154 und in unserer Datenbank
Autor: Rudolf Beuermann


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