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Recht  →  Miet- & Zivilrecht


Miete für Müllbehälter
Betriebskosten
15.06.2016 (GE 11/2016, S. 687) Mietkosten für Müllbehälter stellen Betriebskosten dar, so das AG Oranienburg. Unschädlich für die Betriebskostenabrechnung sei es, wenn eine Rechnung an den Eigentümer des Nachbargrundstücks oder den Voreigentümer adressiert sei, sofern der Rechnung nur zu entnehmen ist, dass sie sich auch auf das Grundstück bezieht, für das abgerechnet wird.
Der Fall: Ein Vermieter verfolgte einen Zahlungsanspruch gegen eine Mieterin. Die rechnete auf, weil sie der Ansicht war, dass der Vermieter die Mietkosten für Müllbehälter nicht habe abrechnen dürfen.

Das Urteil: Miete für Müllbehälter sind Betriebskosten. Dass die Rechnung nicht an den Vermieter adressiert war, war unschädlich, da aus ihr hervorging, dass sie das streitgegenständliche Grundstück betraf.

Den Wortlaut des Urteils finden Sie in GE 2016, Seite 735 und in unserer Datenbank)


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