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Milieuschutz für den Straßenstrich?
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25.08.2017 (GE 16/2017, S. 911) Milieuschutz fordern Mieter für Tiergarten Süd, wo im und um das ehemalige Möbelhausviertel an Genthiner- und Kurfürstenstraße schicke neue Wohnungsbauten in den Himmel wachsen.
Verblüfft fragt man sich, was für ein Milieu die Bewohner da geschützt sehen wollen. Die Gegend leidet seit Jahren unter dem erbärmlichsten Straßenstrich, sexuelle Dienstleistungen gibt es hier in aller Öffentlichkeit, auf Parkplätzen, in Gebüschen, in Hauseingängen. Anwohner klagen seit Jahren über Dreck, Fäkalien, Kondome, Drogenspritzen auf den Straßen, in den Hauseingängen, auf den Spielplätzen und Hinterhöfen. Der Straßenstrich zieht Zwielichtiges jeder Provenienz an: Luden, Dealer, Diebe. Der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel, möchte den Straßenstrich im Bereich Bülow-, Kurfürsten- und Genthiner Straße am liebsten durch ein generelles Verbot sexueller Dienstleistungen auf der Straße von selbiger nehmen und an den Stadtrand verlagern. Aber Berlin wäre nicht Berlin, wenn die Gesundheits- und die Innenverwaltung nicht etwas gegen von Dassels Vorstoß hätten – vor allem deswegen, weil er vorher nicht mit ihnen abgestimmt war. Der Bezirk hatte übrigens 2015 das Quartier als potentielles Milieuschutzgebiet untersuchen lassen. Genügend Anhaltspunkte für eine erforderliche Unterschutzstellung fand man nicht – vielleicht ein Glück für das Gebiet, in dem die entstehenden Neubauten für eine Bevölkerungsstruktur sorgen können, die ein Milieu verdrängt, das man dort gar nicht haben will.


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