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Bei Volksverhetzung auf dem linken Auge blind?
Namen & Nachrichten
15.08.2018 (GE 14/2018, S. 842) Das Amtsgericht Kitzingen hat vor einiger Zeit einen Mann wegen volksverhetzender Äußerungen und Aufrufen zu Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Mann hatte bei Facebook gefordert, Angela Merkel „an die Wand zu stellen und standrechtlich zu erschießen wegen Verrat am deutschen Volk.“
Ein Bochumer musste 2.000 € Strafe zahlen, weil er auf Facebook geschrieben hatte, Merkel müsste „öffentlich gesteinigt werden“. Schade, dass man gegen die beiden nicht auch noch ein lebenslanges Bierverbot verhängen konnte. Auf einer Demon­stration von Linken und Linksradikalen am 1. Mai in Berlin trugen Protestteilnehmer unter den Augen der Polizei Plakate, auf denen u. a. zu lesen war: „Kill your Landlord“ (Töte Deinen Vermieter) und „Kill all Landlords“ (Töte alle Vermieter). Diese Aufrufe zum Mord blieben offenbar ungestraft, aufgeregt hat sich von der Journaille, die sich sonst über alles aufregt, soweit ich feststellen konnte, auch keiner. Machen wir doch einmal die Gegenprobe. Welchen Sturm der Entrüstung würde es auslösen, wenn man den Begriff „Landlord“ gegen „Migranten“, „Juden“, „Rollstuhlfahrer“ oder „Hartz-IV-Empfänger“ ausgetauscht hätte? Sind Volksverhetzung und Aufruf zu Straftaten keine mehr, wenn sie sich gegen Vermieter richten? Wo bleiben der Innensenator Andreas Geisel und seine Polizei, wo bleiben der Justizsenator Dirk Behrendt und seine Staatsanwaltschaften? Es gibt Videomaterial genug, das zum Auswerten, Dingfestmachen und letztlich für eine Verurteilung der Täter herangezogen werden kann. Diese Gleichgültigkeit gegen und vielleicht sogar klammheimliche Freude über solch verbalen Bürgerkrieg ist widerlich.
Autor: Dieter Blümmel


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