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Zweckentfremdung durch das Land Berlin?
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04.12.2017 (GE 22/2017, S. 1359) Warum, wollte der Abgeordnete Tim-Christopher Zeelen (CDU) wissen, nutzt der Senat nicht seine eigenen Möglichkeiten im Bestand zur Linderung der Wohnungsnot, und führte als Beispiel das offenbar leerstehende Wohnhaus in der Avenue Charles de Gaulle 15 in Berlin-Reinickendorf an.
Zeelens Frage stellt sich noch drängender, nachdem man die Antwort der zuständigen Finanz-Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof gelesen hat. Berlin hat das Grundstück bereits 2011 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Zusammenhang mit dem Schulstandort Avenue Charles de Gaulle, Rue Racine abgekauft und in das Treuhandvermögen des (damaligen) Liegenschaftsfonds (heute die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH [BIM]) überführt. Das Grundstück verfügt über 19 Wohnungen, die schon beim Kauf nicht vermietet gewesen seien, weil sie sich, so die Staatssekretärin treuherzig, "in einem nicht vermietbaren Zustand befanden und befinden". Offenbar müssen die früheren Bewohner, unsere französischen Freunde, dort wie Vandalen gehaust haben. Sechs Jahre hat das Land Berlin Zeit gehabt, diesen Zustand zu beenden. Wozu haben wir eigentlich ein Wohnungsaufsichtsgesetz und die ganzen Zweckentfremdungsvorschriften, wenn das Land Berlin auf selbige pfeift? Es sei geprüft worden, ob man das Gebäude nicht als Flüchtlingsunterkunft nutzen könne. Dafür seien erforderliche Instandsetzungskosten in Höhe von ca. 1,8 Mio. € ermittelt worden. Die Überlegungen über eine Nachnutzung seien "derzeit noch nicht abgeschlossen". Und wenn sie nicht gestorben sind, dann ermitteln und überlegen sie heute noch. Wenn man es nicht schwarz auf weiß hätte, man glaubte es nicht.


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