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Wie verfahre ich bei Neuvermietung?
Mietendeckel
22.06.2020 (GE 11/2020, S. 703) Frage: In meinem Haus steht der Wohnungswechsel und eine Neuvermietung an. 1. Die Miete der einen Wohnung im Dachgeschoss mit 59,73 m2 beträgt zur Zeit 4,77 €/ m2. Die neue Miete gemäß Mietpreisbremse und Mietspiegel 2019 würde 7,58 € betragen. Die neue Miete gemäß Mietendeckel würde wohl 5,02 €/m2 betragen. 2. Die Miete der zweiten Wohnung im 2. OG mit 55,19 m2 beträgt zur Zeit 6,16 €/m2. Die neue Miete gemäß Mietpreisbremse und Mietspiegel 2019 würde 7,58 €/m2 betragen. Die neue Miete gemäß Mietendeckel Erstbezug 1957 würde wohl 6,08 €/m2 + 0,74 € für gute Lage = 6,82 € betragen. Sollte ich richtig gerechnet haben, wie gestalte ich den Mietvertrag hinsichtlich der Miete? Im GE habe ich dazu leider keinen Hinweis gefunden, oder habe ich etwas übersehen? Gibt es dazu Formulare? W. L., per eMail
Antwort:
Im GRUNDEIGENTUM ist mehrfach die Möglichkeit angesprochen worden, die Neuvermietung nach dem 2-Mieten-Modell vorzunehmen (z. B. GE 2020, 313). Danach wird die nach BGB zulässige höhere Miete vereinbart mit dem Zusatz, dass „solange und soweit“ der Mietendeckel noch gilt, nur eine niedrigere Miete zu zahlen ist. Es gibt dafür ein Formular beim GRUNDEIGENTUM-Verlag mit der Überschrift „Diese Anlage zum Mietvertrag ersetzt § 4 Abs. 1.a und 1.b des Mietvertrages“. Dieses Formular kann kostenlos von der Website des Verlages heruntergeladen werden.


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