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Bericht zur Kooperationsvereinbarung
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09.11.2018 (GE 21/2018, S. 1300) Die sechs landeseigenen Berliner Wohnungsunternehmen halten die im April 2017 mit dem Land geschlossene Kooperationsvereinbarung ein. Der Anteil der wieder zur Vermietung gekommenen Bestandswohnungen an Wohnberechtigte und Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) stieg von 57,5 % in 2016 auf 61,1 % in 2017, obwohl die Zahl der Wiedervermietungswohnungen mit 9.666 Wohnungen um 21 % gegenüber dem Vorjahr abnahm.
Gefordert von der Kooperationsvereinbarung sind 60 %, davon sollten 25 % an Wohnberechtigte besonderer Bedarfsgruppen vermietet werden. Diese Vorgabe wurde mit einer Quote von 32 % deutlich übererfüllt. Nach der Kooperationsvereinbarung müssen die Unternehmen mindestens 50 % ihrer Neubauwohnungen mit Baubeginn ab dem 1. Juli 2017 mietpreis- und belegungsgebunden im Erstbezug WBS-Berechtigten anbieten. Diese Regelung gilt jedoch erst ab dem 2. Halbjahr 2017. Im Vergleich vom 1. zum 2. Halbjahr 2017 ist der Anteil der beantragten Förderungen von 13,4 % auf 46,4 % deutlich gestiegen, sodass mit einer Einhaltung der 50-%-Zielmarke bei den Baufertigstellungen in den Folgejahren gerechnet werden kann. Bei der ebenfalls vereinbarten einkommensabhängigen Absenkung der Nettokaltmiete (sog. Härtefallregelungen) wurden die Erwartungen enttäuscht: 2017 wurde in nur 448 Fällen die Miete gesenkt.
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