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Neuregelung für Feuerungsanlagen
Nachrichten
05.11.2018 (GE 21/2018, S. 1300) Der Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat eine Neuregelung der Anforderungen für Feuerungsanlagen auf den Weg gebracht und einen Entwurf der Bundesregierung für eine 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen, mit der die MCP-Richtlinie ([EU] 2015/2193) umgesetzt werden soll.
Die EU-Richtlinie sieht Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Gesamtstaub vor. Die neue Verordnung soll die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und in der VO über kleine und mittlere Feuerungsanlagen geregelten Anforderungen zusammenfassen und hinsichtlich des technischen Standes aktualisieren.


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