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Einholung von Alternativangeboten
Bestellung von WEG-Verwaltern
04.07.2018 (GE 12/2018, S. 746) Soll eine von dem bisherigen Verwalter gegründete GmbH zur Nachfolgeverwaltung gewählt werden, sind Alternativangebote einzuholen.
Der Fall: Der bisherige Verwalter gründete eine GmbH, deren Geschäftsführer er ist, die von den Eigentümern ohne Einholung von Alternativangeboten zur Verwalterin bestellt wurde. Das AG hat die Bestellung deshalb für ungültig erklärt. Hiergegen Berufung der beklagten Eigentümer.

Die Entscheidung: Ohne Erfolg! Bei der erstmaligen Wahl eines Verwalters sind Alternativangebote nötig. Darauf kann bei Wiederwahl nur verzichtet werden, wenn die Eigentümer am amtierenden Verwalter, mit dem sie zufrieden sind, festhalten wollen. Hier ging es aber nicht um Wiederbestellung des Verwalters als Person, sondern um die Bestellung einer GmbH, deren Geschäftsführer der bisherige Verwalter war. Damit liegt jedoch keine Personenidentität vor. Zudem hat sich auch der Sachverhalt erheblich verändert. Anders als bei einer Wiederwahl des bisherigen Verwalters ist bei der Bestellung einer juristischen Person zum Verwalter keineswegs sichergestellt, dass der Geschäftsführer während der Laufzeit des Verwaltervertrages identisch bleibt.

Anmerkung: Nur bei oberflächlicher Betrachtung stellt die Wahl der GmbH eine Weiterführung der Amtsgeschäfte durch den bisherigen Verwalter dar. Das LG weist zutreffend darauf hin, dass der Geschäftsführer der GmbH während der Laufzeit des Verwaltervertrages jederzeit wechseln kann, so dass auch die persönliche Identität der Verwaltung in Frage steht. Zudem ist das Stammkapital der GmbH möglicherweise beschränkt. Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass seit dem 1. August 2018 Mindestversicherungssummen für die Hausverwaltung vorgeschrieben sind.

Den Wortlaut finden Sie in GE 2018, Seite 776 und in unserer Datenbank.
Autor: VRiKG a. D. RA Dr. Lothar Briesemeister AKD Dittert, Südhoff & Partner


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