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Kein Schmerzensgeld für den Mieter ? auch nicht bei deutlichen Worten 10.03.2009 GE 05/2009, 290 - Schwerwiegende Beleidigungen können einen Schmerzensgeldanspruch begründen. Das gilt auch im Verhältnis von Vermieter zu Mietern. Die Goldwaage ist allerdings fehl am Platz: Mahnt der Vermieter den Mieter ab, darf er sich nach Ansicht des AG Neukölln einer deutlichen, um nicht zu sagen drastischen Sprache bedienen. >mehrMieter ließ den Vermieter die Wohnung nicht besichtigen Mängelbeseitigung: Kein Vorschuss für die Katze im Sack 10.03.2009 GE 05/2009, 292 - Liegen Mängel in Mieträumen vor, kann der Mieter die Mängel selbst beseitigen lassen und vom Vermieter einen Vorschuss verlangen ? allerdings nur dann, wenn der Vermieter mit der Mangelbeseitigung im Verzug ist. In Verzug kommt der Vermieter aber nicht, wenn der Mieter dem Vermieter trotz Aufforderung keine Gelegenheit zu einer Wohnungsbesichtigung gibt. >mehr?Halt?s Maul!? und ?Ihr lügt doch!? Ausrasten des Mieters ist ein Grund für eine fristlose Kündigung 10.03.2009 GE 05/2009, 293 - Wenn durch das Verhalten des Mieters dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wird, kann er außerordentlich fristlos kündigen. Das gilt insbesondere für erhebliche Beleidigungen. Der Vermieter und/oder seine Mitarbeiter müssen es auch nicht hinnehmen, dass Mieter anlässlich einer Wohnungsbesichtigung ?ausrasten? und den Vermieter/seine Mitarbeiter hinauswerfen. >mehr |
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